Wenn es bei Karls Reichsteilungsplan (Divisio Regnorum) von
806
geblieben wäre, hätte Ludwig allenfalls eine
spätere
Erweiterung seines Unterkönigtums auf Septimanien, die
Provence
und Burgund erhoffen können. Jedoch verstarben Ludwigs
ältere
Brüder Pippin und Karl der Jüngere
überraschend
810 bzw. 811. Ludwig blieb damit als einziger legitimer Sohn und Erbe
übrig. Doch offenbar bestanden bei Karl und Teilen seines
Hofes
zunächst Vorbehalte gegenüber einer
künftigen
Alleinherrschaft Ludwigs. 812 wurde erst der Sohn des verstorbenen
Pippin, Bernhard, zum Unterkönig in Italien bestellt.
Schließlich wurde am 11. September 813 Ludwig der Fromme in
Aachen während einer eigens einberufenen Reichsversammlung von
seinem Vater zum Mitkaiser gekrönt. Ludwigs Biograph Thegan
berichtet als einziger, dass Ludwig sich dabei selbst die Krone
aufgesetzt habe, was allenfalls mit Gebrechlichkeit Karls zu
erklären wäre. Die heutige Forschung schenkt jedoch
den
Reichsannalen mehr Glauben, denen zufolge Karl der Große
persönlich seinem Sohn Ludwig die Krone aufs Haupt gesetzt
hat.[2]
Die Krönung Ludwigs zum Mitkaiser entsprach
oströmisch-byzantinischem Brauch. Nur durch die Aufnahme des
römischen Rechtsinstituts „Mitkaisertum“
war es
möglich, Ludwig den Kaisertitel zu übertragen, ohne
ihn
sogleich an der Herrschaft im Gesamtreich partizipieren zu lassen. So
kehrte Ludwig nach dem Erhebungsakt nach Aquitanien zurück und
nahm weiter seine Aufgaben als Unterkönig wahr. Nach dem Tod
seines Vaters Karl am 28. Januar 814 zog er dann unverzüglich
nach
Aachen und trat die Herrschaft im Gesamtreich an. Da er bereits Kaiser
war, erübrigte sich 814 ein weiterer Erhebungsakt, von welchem
die
Quellen auch nichts berichten.[3] Zwar wurde Ludwig der Fromme 816
(wohl am 5. Oktober) in Reims von Papst Stephan IV. gesalbt und
nochmals gekrönt, doch hatte dieser Akt keine konstitutive
Bedeutung, sondern sollte die Sakralität von Ludwigs
Herrschaft
betonen.